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Klasse AM

Krafträder (zwei- und dreirädrige Krafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge) mit Höchstgeschwindigkeit von 45km/h und max. 50ccm/4kW bei Elektromotoren

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Mindestalter 16 Jahre oder 15 Jahre bei AM15

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Klasse B196

Krafträder mit einem Hubraum von max. 125ccm.

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Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse B erforderlich, mindestens bereits seit 5 Jahren

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Mindestalter: 25 Jahre

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Der Kurs beinhaltet 4 * 90min Theorie (Motorrad-Zusatz!) und 450min Praxis (z.B. 5 Fahrstunden á 90min oder 10 Fahrstunden  45min (Aufteilung beliebig: Wir können z.B. auch 2x135min und 1x180min fahren, je nach dem, wie man möchte. Die Aufteilung 5x90min ist keine Verpflichtung!)

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Bei uns ist es möglich, die praktische Ausbildung wahlweise auf:

 

  • Honda CB125R (Motorrad der Klasse A1)

  • Piaggio Liberty (Automatik Roller der Klasse A1)

  • dem eigenen bereits vorhandenen A1 Motorrad oder dem eigenen A1 Roller

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durchzuführen. Wichtig ist, egal mit welcher Maschine ausgebildet wird, dass ein HELM zwingend zu den Fahrstunden mitgebracht werden muss. Wenn Motorradbekleidung vorhanden ist, gerne auch diese. Wir stellen aber auch Jacken und Hosen in den gängigen Kleidergrößen zur Verfügung, denn die Sicherheit steht auch hier an oberster Stelle.

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Mofa

Einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25km/h

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Mindestalter 15 Jahre

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Prüfbescheingung (nur Theorieprüfung)

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