Klasse B
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PKW und kleine LKW mit zulässiger Gesamtmasse von max. 3.500kg
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Es dürfen zusätzlich zum Fahrer nicht mehr als 8 Sitzplätze vorhanden sein.
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Es darf ein Anhänger mit 750kg (Gesamtkombination max. 4.250kg) oder ein Anhänger über 750kg (Gesamtkombination max. 3.500kg) gezogen werden.
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Die Ausbildung wird wahlweise komplett auf Automatik-, oder komplett auf Schaltgetriebefahrzeugen durchgeführt. Es dürfen im Anschluss an die Automatikausbildung nur Automatikgetriebefahrzeuge gefahren werden, im Anschluss an die Schaltgetriebeausbildung sowohl Automatik- als auch Schaltgetriebefahrzeuge.
Klasse B197
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PKW und kleine LKW mit zulässiger Gesamtmasse von max. 3.500kg
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Es dürfen zusätzlich zum Fahrer nicht mehr als 8 Sitzplätze vorhanden sein.
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Es darf ein Anhänger mit 750kg (Gesamtkombination max. 4.250kg) oder ein Anhänger über 750kg (Gesamtkombination max. 3.500kg) gezogen werden.
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Die Ausbildung wird, bis auf mindestens 10 Fahstunden im Schaltgetriebefahrzeug, komplett auf Automatikgetriebefahrzeugen durchgeführt. Es dürfen nach bestandener praktischer Prüfung (auf Automatik) sowohl Fahrzeuge mit Schalt- als auch mit Automatikgetriebe gefahren werden.
Voraussetzung / Befristung / Einschlüsse
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Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: keine
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Mindestalter: 18 Jahre, bei begleitendem Fahren: 17 Jahre
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Befristung der Fahrerlaubnis: keine
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Einschluss der Klassen: AM, L
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Befristung der Führerscheinkarte: 15 Jahre
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Ärztliche Untersuchung: keine, nur Sehtest
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absolvierter Erste - Hilfe - Kurs (9 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten, es sei denn, bei einer vorherigen absolvierten Klasse wurde dieser bereits absolviert.)
Theoretischer Mindestunterricht
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12 Doppelstunden je 90 Minuten Grundunterricht (bei Ersterwerb)
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6 Doppelstunden je 90 Minuten Grundunterricht (bei Erweiterung)
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2 Doppelstunden je 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht