Klasse AM /AM15
-
Krafträder (zwei- und dreirädrige Krafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge) mit Höchstgeschwindigkeit von 45km/h und max. 50ccm/4kW bei Elektromotoren
Voraussetzung / Befristung / Einschlüsse
-
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: keine
-
Mindestalter: 16 Jahre bzw. 15 Jahre
-
Befristung der Fahrerlaubnis: keine
-
Einschluss der Klassen: keine
-
Befristung der Führerscheinkarte: 15 Jahre
-
Ärztliche Untersuchung: keine, nur Sehtest
-
absolvierter Erste - Hilfe - Kurs (9 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten, nur bei Ersterwerb)
Theoretischer Mindestunterricht
-
12 Doppelstunden je 90 Minuten Grundunterricht (bei Ersterwerb)
-
6 Doppelstunden je 90 Minuten Grundunterricht (bei Erweiterung)
-
2 Doppelstunden je 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht
MOFA
-
Einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25km/h.
Voraussetzung / Befristung / Einschlüsse
-
Mindestalter: 15 Jahre
-
Befristung der Prüfbescheinigung: keine
-
Ärztliche Untersuchung: keine